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Nachbarrecht

Zaunbau – Einigungsmöglichkeiten für eine gute Nachbarschaft

„Gute Zäune sorgen für eine gute Nachbarschaft“ – besagt das Sprichwort frei nach Robert Frost, US-amerikanischem Dichter und mehrfachem Pulitzer-Preisträger.

Tatsächlich beginnt und endet eine gute Nachbarschaft oftmals am Zaun. Hier werden nette Worte gewechselt aber auch Streits ausgefochten. Damit man von Anfang an ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn aufbauen und pflegen kann, ist es wichtig, sich für den richtigen Zaun zu entscheiden und sich an die Bauvorschriften zu halten.

Einen Zaunbau und die damit verbundene Abgrenzung eines Grundstücks vom Nachbargrundstück bedeutet eine Abschottung, die häufig zu Konflikten mit dem Nachbar führt. Dabei leistet ein Zaun einen wichtigen Beitrag zur Grundstücks-Sicherheit sowie zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis. Ein mit Bedacht und Sorgfalt gebauter Zaun bietet beiden Seiten Privatsphäre, vervollständigt den Gesamtlook von Haus und Grundstück und bereichert den Garten sogar ästhetisch.

Folgende Punkte dienen als Orientierungshilfe und Leitfaden bei einer fundierten Argumentation in Fragen Zaunbau:

Was besagt das Nachbarrecht?

Das Nachbarrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die ein Eigentümer zu beachten hat, um sein Recht wahrnehmen zu können und dabei gleichzeitig das Recht des Nachbarn nicht einzuschränken. Es sollte daher vor allen größeren baulichen Entscheidungen – auch bei einer Einfriedung – zu allererst herangezogen werden. Neben den grundlegenden Rechtsnormen beinhaltet das Nachbarrecht je Bundesland teilweise sehr unterschiedliche Vorschriften, vor allem auch zu baulichen und pflanzlichen Vorgaben. Gerade beim Zaunbau sollten Sie sich deshalb sicherheitshalber auch noch einmal auf der örtlichen Baubehörde nach den landestypischen Besonderheiten erkundigen.

Wann besteht eine Pflicht zum Zaunbau?

In Deutschland besteht grundsätzlich keine einheitliche Verpflichtung zur Einfriedung eines Grundstückes. Welche Regelungen im jeweiligen Bundesland herrschen, wird im Nachbarrecht der Länder festgehalten. Fehlt eine entsprechende Regelung, gilt es, sich mit den Nachbarn zu einigen.

Wer zahlt für die Einfriedung?

Die Antwort auf diese Frage ist aus dem Nachbarrechtsgesetz klar ersichtlich. Die Partei, die zur Einfriedung verpflichtet ist, kommt für die Kosten auf. Sind beide Seiten einfriedungspflichtig und der Zaun wird auf der Grundstücksgrenze errichtet, werden die Bau- und Wartungskosten geteilt.

Bebauen Sie eine bereits umzäunte Baulücke, sollten Sie sich erkundigen, welche Seite einfriedungspflichtig ist. Sind Sie selbst in der Pflicht, so müssen Sie Ihren Nachbarn die Hälfte des aktuellen Zaunwertes erstatten.

Wer entscheidet über Zaunart und Bautermin?

Vor einem Zaunbau ist nicht nur die Einfriedungspflicht zu klären, sondern auch die Beschaffenheit des Zaunes. Wird der Zaunbau gesetzlich vorgeschrieben, sind in der Regel auch Zaunhöhe und Abstand von der Grundstücksgrenze festgelegt.

Bei einer vorgeschriebenen Einfriedung auf der Grundstücksgrenze müssen sich beide Seiten die Kosten teilen. Sie sollten deshalb auch gleichberechtigt Höhe, Material und Ausgestaltung des Zaunes mitbestimmen können. Damit der Zaun den Ansprüchen und Wünschen beider Parteien entspricht, sind oftmals individuelle Lösungen gefragt. Am besten hält man diese schriftlich fest.

Selbst wenn Sie den Zaunbau allein zu verantworten haben, sollte Ihr Nachbar ein Mitspracherecht erhalten. Schließlich wird er den Zaun von seinem Garten aus sehen. Finden Sie mit ihm gemeinsam eine ansprechende Lösung, die beiden Seiten gerecht wird. So sichern Sie sich langfristig den Frieden am Gartenzaun.

Zudem empfehlen wir, die Nachbarn im Vorfeld über den Bautermin sowie die Art und Höhe des Zaunes zu informieren, anstatt ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Kommunikation und eine gemeinsame Lösungsfindung sind gerade in Sachen Nachbarschaftsverhältnis wichtig, um sich ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen.

Was tun, wenn die Nachbarn einem Zaunbau nicht zustimmen?

Ist die Errichtung eines Zauns nicht gesetzlich vorgeschrieben, können Sie Ihre Nachbarn nicht dazu verpflichten, einen Zaun mitzufinanzieren. Was Sie aber tun können, ist, entlang der Grundstücksgrenze, das heißt auf Ihrem eigenen Grundstück, einen Zaun zu setzen. Dies können Ihnen Ihre Nachbarn nicht verbieten. Zeigen Sie aber in jedem Fall Verständnis und versuchen Sie, Ihre Nachbarn mit rationalen Argumenten von den Vorteilen eines Zauns zu überzeugen.

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