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Worauf Sie beim Sichtschutz-Bau achten sollten – Vorschriften und Tipps für die Praxis

Steht der Gartenzaun zufällig auf dem Grundstück des Nachbarn, ist die Hecke zu sehr in die Breite gewachsen und ragt nun über die Grundstücksgrenze oder hat man den Zaun einfach zehn Zentimeter höher als erlaubt gebaut, kann es schnell Probleme geben. Nicht nur mit dem Nachbarn, sondern auch mit dem Rechtsanwalt.

Deswegen ist es wichtig, sich vor dem Sichtschutz-Bau genau über die Vorschriften und Möglichkeiten zu informieren. So ersparen Sie sich Ärger mit den Nachbarn und der Stadt.

Hier die wichtigsten Fragen, die Sie vor dem Bau eines Sichtschutzzaunes klären sollten:

Wie hoch darf ein Sichtschutzzaun sein?

Das Baurecht sieht für einen Sichtschutz generell eine Höhe von etwa 1,70 bis 1,90 m vor. Dieser Richtwert kann jedoch von Bundesland zu Bundesland ganz anders aussehen. Sogar nach Region und Gemeinde unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben teilweise enorm. Hinzu kommen ortsübliche Bestimmungen, die sich nach dem übrigen Erscheinungsbild in der Nachbarschaft richten.

Bis zu einer Höhe von etwa 1,80 m sind Einfriedungen in den meisten Gemeinden üblicherweise genehmigungsfrei. Sie müssen sich beim Bauamt keine Genehmigung einholen, die Vorschriften gilt es aber dennoch zu beachten.

Welcher Abstand zum Nachbarsgrundstück muss eingehalten werden?

Neben der Höhe spielt auch die genaue Stelle der Einfriedung eine Rolle. Meist wird ein Zaun nur von einem der beiden Nachbarn errichtet – auch das ist im Baurecht genau vorgeschrieben und unterscheidet sich je nach Region. Erkundigen Sie sich deshalb auch hierzu am besten beim ansässigen Bauamt oder schauen Sie im örtlichen Nachbarrecht nach.

Meist muss der Sichtschutz auf einem der beiden Grundstücke errichtet werden und dabei einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück einhalten. In wenigen Fällen schreibt das Bebauungsrecht jedoch die gemeinsame Markierung der Grundstücksgrenze durch eine Einfriedung vor. Diese muss auf der Grundstücksgrenze erbaut werden. Hier sind beide Nachbarn sowohl für die Konstruktion als auch die Instandhaltung verantwortlich.

Besonderheiten: Die Hecke als „lebendige Einfriedung“

Hecken stellen einen Sonderfall dar, denn sie wachsen ständig – sowohl in die Höhe als auch in die Breite. Dadurch werden die vorgeschriebene Maximalhöhe und -breite eines Sichtschutzes schneller überschritten, als es beiden Nachbarn lieb ist. Der Nachbar darf dennoch nicht einfach selbst überstehende Zweige auf seiner Seite abschneiden, sondern muss den Heckenbesitzer darauf hinweisen, damit dieser den Schnitt selbst vornehmen kann. Erst, wenn dieser dem Hinweis nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt, darf der Nachbar selbst mit der Schere ran.

Eine weitere Besonderheit bei solch einer „grünen Grenze“ ist die gesonderte Regelung zum Grenzabstand, welcher sich nach der Heckenhöhe richtet und je nach Bundesland unterschiedlichen Regeln folgt. Bevor Sie einen Sichtschutz – ganz gleich welcher Art – errichten, besprechen Sie sich am besten immer mit Ihrem Nachbarn und erkundigen Sie sich beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach den landesrechtlichen Besonderheiten.

Sichtschutzzaun – Tipps für die Praxis

Beziehen Sie bei der Sichtschutzplanung unbedingt auch den Verlauf der Sonne mit ein. Wünschen Sie sich vor allem in den heißen Nachmittagsstunden einen kompletten Sonnenschutz, sollten Sie in erster Linie die Westseite durch den Sichtschutz beschatten. Auch den Standpunkt Ihrer Gartenmöbel sollten Sie von vorneherein bedenken.

Beachten Sie bei einem Sichtschutz rund um die Terrasse, dass durch großflächige Paneele auch in Ihr Wohnzimmer weniger natürliches Licht eindringt. Um dies zu vermeiden, bieten sich lichtdurchlässige Sichtschutzelemente aus Glas (satiniert, strukturiert, eingefärbt oder bedruckt) an. Durch diese gelangt genügend Licht in Garten und Haus und Sie vermeiden das Gefühl der kompletten Abschottung.

Auch mobile Elemente, wie Paravents und große Pflanzenkübel auf Rollen, sind eine gute Alternative zu starren Sichtschutzmaßnahmen. Ebenso bieten sich flexible Sonnenschutzlösungen, wie Markisen oder Sonnensegel, als zusätzlichen Sichtschutz an. Durch die optisch ansprechenden und schützenden Dekorationselemente schaffen Sie eine freundliche und dennoch intime Atmosphäre und halten sich alle Möglichkeiten offen.

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