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Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften, die es beim Zaunbau zu berücksichtigen gilt:

Grundsätzlich besteht in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, ein Privatgrundstück einzuzäunen. Es gibt jedoch bundesland-spezifische Ausnahmen und besondere Gegebenheiten, die einen Gartenzaun notwendig machen. So sollten Sie in den meisten Fällen auf Grundstücken, die einen Schwimmbecken oder Gartenteich besitzen, einen Zaun setzen. Selbst Regentonnen stellen eine Gefahr für Kinder dar und sind deshalb durch einen Zaun abzugrenzen. Hunde dürfen Sie ähnlich nur dann auf Ihrem Grundstück halten, wenn dieses durch einen Gartenzaun nach außen abgesichert ist. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht haften Sie als Grundstücks-Eigentümer für jegliche Schäden.

Auch wenn Sie nicht zum Zaunbau verpflichtet sind, wünschen Sie sich womöglich eine eindeutige räumliche Trennung zum Nachbarn. Da ein Zaunbau in der Regel direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück erfolgt, stellt er eine deutliche landschaftliche Veränderung für alle Beteiligten dar. Um beim Errichten eines Zauns weder Rechte zu verletzen noch gegen Gesetze zu verstoßen, sollten Sie sich vor dem Bau genau nach den geltenden Vorschriften erkundigen. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Gesetzeslage, die es beim Eingrenzen Ihres Grundstücks zu beachten gilt:

Welche Einfriedungspflichten gibt es?

Bevor Sie anfangen, einen Zaun zu planen, sollten Sie sich vergewissern, ob Sie überhaupt einen errichten dürfen und wie dieser auszusehen hat. Da die Regelungen diesbezüglich von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich sind, holen Sie sich die offiziellen Informationen am besten direkt beim zuständigen Bauamt ein.

Ebenso das örtliche Bauamt informiert Sie über die Vorschriften bezüglich der bewilligten Aufmachung des Zaunes. Dort erfahren Sie, welche Zaunart Sie verwenden dürfen und wie hoch der Zaun sein darf. Liegen keine offiziellen Vorschriften vor, bieten Ihnen Einfriedungen in Ihrer Nachbarschaft eine gute Orientierung (Ortsüblichkeit).

Wo soll und darf der Zaun stehen?

Die genaue Lage des Zaunes hängt im Wesentlichen davon ab, ob nur eine oder beide Parteien einfriedungspflichtig sind. Sind zum Beispiel nur Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Zaun zu errichten, sollte dieser entlang der Grenze zum Nachbargrundstück am äußersten Rand Ihres Grundstücks verlaufen. Sind sowohl Sie als auch Ihr Nachbar zum Zaunbau verpflichtet, darf die Einfriedung direkt auf der Grenzlinie der benachbarten Grundstücke errichtet werden. Solche so genannte Grenzeinrichtungen werden von beiden Nachbarn gewartet und gepflegt und sie dürfen von keiner Partei willkürlich und ohne Zustimmung der anderen umgebaut oder entfernt werden.

Wer kommt für die Kosten des Zauns auf?

Je nachdem, ob nur einer oder beide Nachbarn eine Einfriedungspflicht haben, werden die Kosten einer Einfriedung entweder nur von dem einen oder von beiden gemeinsam getragen. Das örtliche Bauamt klärt Sie über die jeweiligen Zuständigkeiten auf.

Allgemeine Regelungen für lebende Zäune

Für lebende Einfriedungen, wie Grenzhecken, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für künstliche Zäune: Sind beide benachbarten Grundstücksbesitzer einfriedungspflichtig, wird die Hecke auf der Grenze gepflanzt und von beiden Parteien finanziert und gepflegt. Einen Unterschied zu toten Einfriedungen gibt es nur dann, wenn nur einer der Nachbarn zum Eingrenzen seines Grundstücks verpflichtet ist. In diesem Fall muss dieser sicherstellen, dass die gepflanzte Hecke selbst beim starken Wachstum einen ausreichenden Abstand  zum Nachbargrundstück hat. Zudem sollte die Grenzhecke eine Höhe haben, welche das Nachbargrundstück nicht negativ beeinträchtigt (zum Beispiel durch Schatten oder Wurzelwachstum).

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